Fragen über Fragen
Vor Beginn der Führerscheinausbildung kommen immer viele Fragen auf. Was ist ein Führerschein mit 17? Wie läuft das mit dem Theorieunterricht ab? Und wieviel kostet der Spaß überhaupt?
In unserem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen kurz und knapp. Sollten noch weitere Fragen bei Ihnen aufkommen, melden Sie sich gerne persönlich.
Allgemein
Was kostet mein Führerschein denn nun genau?
Die Kosten für den Führerschein setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Führerschein mit 17
Sie benötigen zum Erwerb eines Führerscheines mit 17 ein “Lichtbild”, einen “Sehtest” und die “Sofortmaßnahmen am Unfallort” (Erste Hilfe). Die Kosten betragen ca. 35€.
Mit diesen Papieren gehen Sie zum Bürgeramt in Ihrer Nähe. Auch hier fallen Gebühren an: Bearbeitung 51,30€ + 7,50€ pro Begleitperson.
Wenn Sie diese Papiere bei der Führerscheinstelle abgegeben haben, erhalten Sie in ca. 3 bis 4 Wochen Post vom TÜV Hannover. Der TÜV verlangt für die schriftliche Prüfung in deutsch und auch in 12 anderen Sprachen 22,49€.
Die praktische Prüfung beim TÜV Hannover kostet:
Klasse B – 116,93€
Klasse A/A2/A1 – 146,56€ – Klasse AS/A2S – 127,13€
Klasse AM – 91,75€
Führerschein mit 18
Sie benötigen zum Erwerb eines Führerscheines ein Lichtbild, einen Sehtest und die Erste Hilfe ( 9 Unterrichtseinheiten). Die Kosten betragen ca. 35,00€.
Mit diesen Papieren gehen Sie zum Bürgeramt in Ihrer Nähe.
Auch hier fallen Gebühren an: Bearbeitung ca. 50,00€.
Wenn Sie diese Papiere bei dem Bürgeramt abgegeben haben, erhalten Sie in ca. 4-6 Wochen Post vom TÜV Hannover. Der TÜV verlangt für die theoretische Prüfung in deutsch und auch in anderen 12 Sprachen 22,49€.
Die praktische Prüfung beim TÜV Hannover kostet:
Klasse B – 116,93€
Klasse A/A2/A1 – 146,56€ – Klasse AS/A2S – 127,13€
Klasse AM – 91,75€
Kosten seitens der Fahrschule
Die aktuellen Kosten und Gebühren für Ihren Führerschein teilen wir Ihnen gerne telefonisch (0511/800036) oder bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit. (Schlägerstr. 31, 30171 Hannover)
Was habe ich mit dem TÜV zu tun - ich habe doch noch gar kein Auto?
Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist für die Abnahme der Führerscheinprüfungen zuständig. Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung wird durch den TÜV geprüft.
Wo ist der TÜV
Die Hauptniederlassung des TÜV´s in Hannover:
TÜV Nord
Am TÜV 1
30519 Hannover/Döhren
Telefon: 0511 9986-0
Wo kann ich Erste-Hilfe-Kurse absolvieren?
Malteser Hilfsdienst
Zu den Mergelbrüchen 4
30559 Hannover
Telefon 0511 – 95 98 60
Deutsches Rotes Kreuz
Karlsruher Str. 2C
30519 Hannover
Telefon 0511 – 36710
Johanniter Unfallhilfe
Kabelkamp 3-5
30179 Hannover
Telefon 0511 – 67896500
Conomed Hannover
Limburgstr. 3
30159 Hannover
Telefon 0180 – 5345877
Zusatzinfo: Gültig sind auch ältere Bescheinigungen, sofern dieser Lehrgang nicht vor Juni 1995 gemacht wurde. Fahrschüler aus Fachberufen wie zum Beispiel Kinder-/Krankenschwestern/-pfleger, RettungsassistInnen, RettungssanitäterInnen, ÄrztInnen benötigen nur einen Nachweis über ihre Ausbildung, zum Beispiel die Kopie des Examens oder des Abschlusszeugnisses.
Zahn-/ArzthelferInnen fallen jedoch nicht unter diese Regelung!
Wozu brauche ich einen Sehtest und wo kann ich ihn machen?
Ein aktueller und bestandener Sehtest ist Voraussetzung zur Erlangung einer Fahrerlaubnis. Diesen können Sie gegen ein geringes Entgelt bei fast jedem Augenoptiker ablegen.
Ganz wichtig:
Der Sehtest darf bis zur praktischen Prüfung nicht älter als 2 Jahre sein. Ist der Sehtest abgelaufen, darf der amtlich anerkannte Sachverständige vom TÜV Sie nicht prüfen! Vor Antritt der Prüfungsfahrt überprüft der amtlich anerkannte Sachverständige die Daten. Wenn während der Ausbildung Ihr Sehtest abgelaufen ist, überreichen Sie einfach den neuen Sehtest dem amtlich anerkannte Sachverständigen vor Antritt der praktischen Prüfung
Ebenfalls wichtig:
Wenn Sie Brillenträger/in sind oder/und Kontaktlinsen tragen, müssen Sie dieses während der Ausbildung und in der praktischen Prüfung immer tragen!
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Wenn man eine Prüfung, egal ob die theoretische oder praktische, leider nicht bestanden hat, darf man nach 14 Tagen die Prüfung wiederholen. Die theoretische Prüfung hat ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muss die praktische Prüfung absolviert und bestanden werden.
Ich möchte einen Gutschein für Fahrstunden verschenken. Geht das?
Selbstverständlich können Sie bei uns Geschenkgutscheine für Fahrstunden erwerben – ein sehr beliebtes Geschenk zum 17. oder auch 18. Geburtstag!
Führerschein mit 17
Was bedeutet „Führerschein mit 17?
Für den Führerschein der Klasse B kann man sich bereits mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden und einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen dazu allerdings zustimmen. Wird der Antrag bewilligt, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung bestanden hat und inzwischen 17 Jahre jung ist, erhält eine Prüfbescheinigung. Dieses Dokument wird nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung!
Lohnt sich der Führerschein mit 17?
Der Führerschein mit 17 bietet sich an, um Fahrpraxis zu sammeln. Mit Erwerb der Führerschein Klasse B kann der Schüler anschließend im Beisein einer Begleitperson Auto fahren. Statistiken zeigen, dass dadurch die Verkehrsunfallrate sinkt. Es lohnt sich also wirklich, schon Fürher mit dem Autofahren anzufangen.
Mit welchen Fahrzeugen darf ich fahren?
Jeden PKW der Fahrzeugklasse B. Was aber unbedingt geprüft werden sollte, ist der Kfz-Versicherungsschutz – denn es gibt Versicherungen, die Vorschreiben, dass der Fahrer Volljährig sein muss. Dann darf aus versicherungstechnischen Gründen kein 17-jähriger ans Steuer.
Wann beginnt und endet die Probezeit?
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis. Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat und zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällig war, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag.
Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson ein Fahrzeug fahre?
Wer noch keine 18 Jahre jung ist und ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und bekommt 4 Punkte in Flensburg. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das nicht Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro angesetzt.
Welche besonderen Auflagen gelten?
ei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Die muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es kann also nicht einfach irgendjemand als Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (BE,C1E,M,L) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben, für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit. Dieses ist aus versicherungstechnischen Gründen sehr wichtig. Die Begleitperson muss also nicht neben den Fahrer sitzen, sie kann auch auf der Rückbank sitzen. Und noch etwas wichtiges! Versuchen Sie so viel wie möglich zu fahren, damit Sie viele Fahrerfahrungen sammeln.
Der Führerschein ab 17 gilt übrigens nur in Deutschland!
Ausbildung
Wann findet der theoretische Unterricht statt?
Am theoretischen Untericht können Sie zu den folgenden Zeiten teilnehmen. Eine Anmeldung ist hierzu erforderlich! Unter Service/Unterrichtsplan können Sie lesen, wann welches Thema stattfindet.
Uhrzeit | Führerscheinklassen | |
Montag: | 18.00 – 21.o0 Uhr | alle Klassen |
Dienstag: | 18.00 – 21.00 Uhr | alle Klassen |
Mittwoch: | 18.00 – 21.00 Uhr | alle Klassen |
Donnerstag: | 18.00 – 21.00 Uhr | alle Klassen |
Freitag: | ||
Samstag: | 08.00 – 11.00 Uhr nach Absprache |
Klassen A, A2, A1, AM, B196 |
Wie lange habe ich Zeit für einen Führerschein?
Vorab: Sie müssen ein Lichtbild, einen Sehtest und die Erste Hilfe beim Bürgeramt (Führerscheinstelle) abgeben.
Wenn Sie beim Bürgeramt (Führerscheinstelle) waren, dauert es ca. 4 bis 6 Wochen und Sie bekommen Post vom TÜV. Das ist das Zeichen, dass Sie nun die Prüfungen absolvieren können! Ab jetzt haben Sie ein Jahr Zeit, die schriftliche Prüfung zu absolvieren. Wenn Sie diese bestanden haben, haben Sie wieder ein Jahr Zeit für die praktische Prüfung!
Der theoretische Unterricht und die Sonderfahrten ( Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Nachtfahrten) haben exakt 2 Jahre Gültigkeit!
Was sind Sonderfahrten?
Zu den Sonderfahrten zählen Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt. Auf den Überlandfahrten und auf der Autobahn lernen Sie bei hohen Geschwindigkeiten Abstände richtig einzuschätzen, zu überholen sowie in Kurven, Steigungen und Gefälle zu fahren. Eine besondere Schwierigkeit stellt dabei das Befahren von Kreuzungen und das Ein- und Abfahren der Schnellstraßen dar.
Bei der Nachtfahrt zeigt Ihnen Ihr Fahrlehrer die Beleuchtungseinrichtung am Schulfahrzeug. Dann fahren Sie auf unterschiedlich gut beleuchteten Straßen und üben das Einparken in der Dunkelheit. Die Nachtfahrt kann teilweise auch auf Landstraßen oder der Autobahn stattfinden.
Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Arten von Ausbildungsfahrten vor:
Führerscheinklassen B, A1, A2, A 5 x 45 min Landfahrten, 4 x 45 min Autobahnfahrten und 3 x 45 min Nachtfahrten.
Führerscheinklasse AM sind keine Sonderfahrten nötig.
Motorrad
Bieten Sie Auffrischungsstunden an?
Sie besitzen den Führerschein und sind schon längere Zeit nicht mehr gefahren?! Dann kommen Sie zu uns. Wir bieten Ihnen gern Auffrischungsfahrstunden an. Sie können natürlich parallel dazu am theoretischen Unterricht teilnehmen. Wann und welches Unterrichtsthema für Auto und Motorrad stattfindet erfahren Sie unter: Service – Unterrichtsplan.