Unsere Ausbildungen
Wir vermitteln nicht nur Fahrpraxis – sondern auch Sicherheit. Unsere Fahrlehrer stehen Ihnen nicht nur in den praktischen Fahrstunden zur Seite, sondern auch in der Theorie. Wenn Sie die theoretischen Grundlagen beherrschen, lassen wir Sie los auf die Straße. Keine Angst – bei uns sind Sie nicht alleine. Erst wenn Sie sich sicher und wohl auf der Straße fühlen, sind Sie reif für die Prüfung.
Klasse: PKW B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 17 Jahre.
Einschluss der Klassen L und AM
Klasse: Zweirad A, A2, A1, B196
Klasse A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung ohne Vorbesitz der Klasse A2.
Mindestalter: 24 Jahre.
Einschluss der Klassen A1 und AM
Klasse A2
Krafträder mit oder ohne Beiwagen bis 35 kW Leistung.
Mindestalter: 18 Jahre.
Einschluss der Klassen A1 und AM
Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Leistung bis zu 11 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre.
Einschluss der Klasse AM
Klasse B196
Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Leistung bis zu 11 kW sowie
Mindestalter: 25 Jahre.
Klasse AM
Kleinkrafträder bis 50 ccm und einer Leistung bis 45 km/h sowie
Mindestalter: 15 Jahre.